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Allgemeine Vertragsbedingungen Die Stadthallen Kelkheim (Taunus) GmbH, Gagernring 6, 65779 Kelkheim, vermietet die Räume in der Stadthalle, Gagernring 1, 65779 Kelkheim (Taunus), zu den folgenden Bedingungen:
Für Vergnügungs- und Tanzveranstaltungen, Modenschauen, Tombolas, Lotterien, Sammlungen, Tierausstellungen, Spezialmärkte, Börsen etc. mit Verkauf sind die Anträge auf Genehmigung an den Magistrat der Stadt Kelkheim – Ordnungsamt - Gagernring 6, 65779 Kelkheim (Taunus), zu richten. Bei dem vorgesehenen Verkauf alkoholischer Getränke ist dort eine Schankerlaubnis zu beantragen. Auf die Anmeldepflicht bestimmter Veranstaltungen bei der GEMA Wiesbaden wird besonders hingewiesen. Größere Veranstaltungen ab 500 Personen im großen Saal hat der/die Mieter/in ebenfalls bei dem Magistrat der Stadt Kelkheim - Ordnungsamt -, Gagernring 6, 65779 Kelkheim (Taunus) anzumelden, damit gemäß Versammlungsstättenrichtlinien der Brandsicherheitsdienst sichergestellt und ggf. vorher eine gemeinsame Ortsbegehung durchgeführt werden kann. Rechtzeitig vor größeren Veranstaltungen hat eine schriftliche Information an die Polizei zu erfolgen, die ggf. einen Streifendienst abstellen kann. Außerdem ist eine schriftliche Bestätigung einer Security-Firma über den Auftrag zum Sicherheitsdienst vorzulegen. Ferner ist jede größere Veranstaltung wegen eventueller Bereitstellung eines Sanitätsdienstes beim Deutschen Roten Kreuz, Alte Schulstraße 8, 65779 Kelkheim - Telefon 06195 / 99390 –oder beim Malteser Hilfsdienst, Kelkheimer Straße 32, 65779 Kelkheim - 06195 / 911119 anzuzeigen. Die Auslagen für Brandwache und Sanitätsdienst sind von dem/der Mieter/in zu tragen. Notausgänge und Fluchtwege sind freizuhalten, sie dürfen nicht - auch nicht teilweise - zu gestellt werden. Es gelten die genehmigten Bestuhlungspläne. Bei Abweichungen ist der/die Mieter/in verpflichtet, der Stadthallen Kelkheim (Taunus) GmbH spätestens acht Wochen vor der Veranstaltung einen maßstabgerechten Lage-/Aufbauplan vorzulegen. Bei Buchung des Inclusiv-Paketes sind maximal 3 Std. für die Betreuung der Ton-/Lichttechnik im Preis eingeschlossen. Mehrstunden kosten 20,00 €/Std. Die Bewirtschaftung der Veranstaltung erfolgt ausschließlich durch den Pächter des Restaurantbetriebes der Stadthalle. Einzelheiten der Bewirtung sind von dem/der Mieter/in direkt mit Herrn Vladimir Milovac - Telefon 06195 / 2414 - zu vereinbaren. Das Mitbringen bzw. der Verzehr eigener Speisen und Getränke, der Verkauf irgendwelcher Waren, die Abgabe unentgeltlicher Proben oder das Veranstalten einer Tombola ist ohne Genehmigung der Stadthallen Kelkheim (Taunus) GmbH nicht gestattet. Ein Miettag gilt von morgens 08.00 Uhr bis zum folgenden Morgen 06.00 Uhr. Alle angemieteten Räumlichkeiten sind besenrein zu hinterlassen, Tische sind abzuwaschen. Das Geschirr ist sauber und die Gläser sind gespült und poliert zurückzugeben. Bei besonders grober Verschmutzung kann eine Sonderreinigungsgebühr (Pauschalen) verlangt werden. Bei Rücktritt vom Vertrag haftet der/die Mieter/in für den vollen Mietausfall; soweit eine anderweitige Vermietung erfolgt - für eine eventuelle Mindereinnahme. In jedem Fall sind mindestens 10 % der vereinbarten Mietsumme als Kostenersatz fällig. Räumt der/die Mieter/in den gemieteten Raum nicht zu der im Mietvertrag vereinbarten Zeit, so kann die Stadthallen Kelkheim (Taunus) GmbH Ersatz für den Schaden eines/r Mieters/in verlangen, wenn der Mietraum dadurch vertragsgemäß nicht genutzt werden konnte. Die Dekoration der gemieteten Räume ist Sache des/der Mieters/in. Über die Art und Zeit der Anbringung hat sich der/die Mieter/in vier Wochen vor der Veranstaltung mit dem Hallenmeister, Herrn Otmar Günther - Telefon 06195 / 803 120 - zu verständigen. Grundsätzlich sind die Richtlinien über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten einzuhalten. Es dürfen weder in noch an der Stadthalle - Nägel, Schrauben, Reißzwecken, Klebebänder oder sonstige Befestigungsmittel - angebracht werden. Für Beschädigungen aller Art, wie etwa durch Anbringen, Entfernen oder Transport der Dekoration haftet der/die Mieter/in. Entfernt der/die Mieter/in nicht rechtzeitig alle Aufbauten und Dekorationen - wie vereinbart - erfolgt die Entfernung ohne besondere Aufforderung durch die Stadthallen Kelkheim (Taunus) GmbH. Die entstandenen Kosten werden dem/der Mieter/in in Rechnung gestellt. Ein Einspruch gegen die Höhe der Kosten steht dem/der Mieter/in nicht zu. Für Nachteile, die der Stadthallen Kelkheim (Taunus) GmbH aus der nicht rechtzeitigen Entfernung der Aufbauten und Dekorationen entstehen, haftet der/die Mieter/in. Diese Regelung gilt für Bühnenausstattung und Requisiten sinngemäß. Wildplakatierungen an öffentlichen Gebäuden, Bushaltestellen usw. werden durch den Magistrat der Stadt Kelkheim - Ordnungsamt - entfernt und die hierfür entstandenen Kosten dem Verursacher in Rechnung gestellt. Aus hygienischen Gründen bitten wir, auf das Mitbringen von Tieren zu verzichten. Nach Veranstaltungen mit Tieren (Kleintierzuchtschau o.ä.) hat eine Desinfektion der genutzten Räume auf Kosten des Mieters zu erfolgen. Die Stadthallen Kelkheim (Taunus) GmbH übernimmt für die von dem/der Mieter/in zu der Veranstaltung mitgebrachten Gegenstände und für die anlässlich der Veranstaltung anwesenden Personen keine Haftung. Nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz des/der Vermieters/in haftet diese/r für alle aus diesem Vertrag bestehenden Verpflichtungen. Die von der Stadthallen Kelkheim (Taunus) GmbH beauftragten Dienstkräfte (z.B. Hallenmeister) üben gegenüber dem/der Mieter/in und den Besuchern das Hausrecht aus. Die Rechte des/der Mieters/in gegenüber den Besuchern nach dem Versammlungsgesetz bleiben unberührt. Für etwaige Beschädigungen an den Mietobjekten haftet der/die Mieter/in gegenüber der Vermieter/in in vollem Umfang. Bringt der/die Mieter/in bei Übernahme des Mietobjektes keine Beanstandungen vor, gilt das Mietobjekt als einwandfrei übernommen. Die Miete einschließlich Nebenkosten wird zu dem im Vertrag vereinbarten Termin fällig. Der Stadthallen Kelkheim (Taunus) GmbH sind für jede Veranstaltung drei Freikarten und drei Freiprogramme zu überlassen. Sollten Teile dieses Vertrages nichtig sein, so wird die Gültigkeit im übrigen nicht davon berührt. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Kelkheim (Taunus). Die Geschäftsführung Stand Juli 2009 |
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Aktualisierung: 15.07.2009 © 2005 Stadthallen GmbH |